temotshin hat geschrieben:Ich nehme mal an, dass da jeder senie eigenen Leitlinien hat. In jedem Lokal ist der Cocktail härter oder weicher^^
Es gibt aber gesetzlich vorgeschriebene Maßeinheiten, ich kann nicht einfach in meinem Lokal für das große Bier 1/4 l und für das kleine Bier 1/8 l nehmen, oder wenn jemand einen Martini bestellt, dem Gast ein Schnapsglas mit 2cl servieren, soweit geht die Freiheit des Wirtes nicht !
Aber zum Thema: Man kann einen Unternehmer zwingen, einem Koch und einer Köchin den gleich hohen Lohn zu bezahlen (Kollektivlohn), man kann ihn auch zwingen, beim Inserat *suche Koch/Köchin* schreiben, wenn dann Koch und Köchin sich vorstellen kommen, kann den Unternehmer niemand daran hindern, dass er den Koch auswählt und ihm dann 200,- € über dem vorgeschriebenem Kollektivlohn bezahlt.
Das einzige, was die Vorschrift *Koch/Köchin* schreiben zu müssen, bewirkt, dass für die Köchin der Weg umsonst war.
