Das es soviele Leute gibt, die den Scheiss glauben, ist ja unglaublich.
Die Firma Grander macht mit dem Vertrieb von Wasserbelebungsgeräten und Utensilien in Verbindung mit dem Granderwasser einen Jahresumsatz von etwa 12 Millionen Euro.
Die Granderfamilie verdient sich deppat und lacht sich über die Leichtgläubigkeit der Menschen ins Fäustchen.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis, für diese Eigenschaften des Wassers.
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Wasser gilt auch in Deutschland als Lebensmittel und darf nach dem LFGB (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.
Im Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung „aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug“ für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass „Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen“[5]. Die Behauptung jedoch, die Geschäftspraktiken der Firma Grander grenzten an Betrug, ist diesem Urteil zufolge deshalb nicht gerechtfertigt und damit nicht statthaft, weil aufgrund des dreimonatigen Rücktrittsrechts der Käufer von Grander-Utensilien eine Bereicherungsabsicht (eine solche ist Voraussetzung für den Straftatbestand des Betrugs) nicht zu erkennen sei[5].
Er hat einen guten Rechtsverdreher.
Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und zu Schadenersatz von umgerechnet 72.000 Euro verurteilt.[6] Die Richterin im Verfahren bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grander-Wasser
