Vorab zur Definition:
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Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
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Kennzeichnende Merkmale der Straftatbestände
Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
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http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord
Allein die Schreckensbilanz des multiplen imperialen Horrors der US-Politik nach 1945 ist eine Abfolge von versuchtem Völkermord, vom Völkermord.
Und die "Höllen" des Irak sowie Afghanistans sind die aktuellen Regionen des US-Völkermords, des Öls, der Ressourcen, der Hegemonie - eines Weltherrschaftswahns wegen.
Ebenso fällt auch der 30-jährige Feldzug gegen die Bevölkerung Palästinas darunter - wobei diese Aufgabe dem US-Flugzeugträger Israel übergeben wurde.
Feyd-Rautha


