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Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit

Interessante Diskussionen über die deutsche Innenpolitik.

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120 Beiträge • Seite 1 von 12 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 12

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit

Beitragvon Ehemaliges Heimkind » Mo 09 Apr, 2007 10:34

Von Deutschland am 13.06.1956 ratifiziertes Völkerrechtliches IAO Übereinkommen

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (mit einer genauen Definition all dieser)

IAO Übereinkommen @ http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

Übereinkommen 29 – Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930

Artikel 2

1. Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

2. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
[ … ]
(c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird;


Relevante Auszüge aus

http://www.ilo.org/public/german/standa ... ep-i-b.pdf

Bericht des Generaldirektors

Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit

Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ - 93. TAGUNG 2005

Bericht I (B) (Rev.)

INTERNATIONALES ARBEITSAMT – GENF

@ S. 5ff

TEIL I

Verständnis und Messung der Zwangsarbeit in der heutigen Zeit

1. Zwangsarbeit : Definitionen und Konzepte

[ ………. ]

Bestimmung der Merkmale von Zwangsarbeit
12. […] Die andere grundlegende IAO-Urkunde, das Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bestimmt, daß Zwangsarbeit niemals für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung oder als Mittel politischer Erziehung, als Maßnahme der Diskriminirung, als Maßnahme der Arbeitsdisziplin oder als Strafe für die Teilnahme an Streiks eingesetzt werden darf (Article 1). […]

13. […] Zwangsarbeit stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar, wie sie in den einschlägigen IAO-Übereinkommen und in anderen internationalen Instrumenten über Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft definiert wird.

14. Die IAO-Definition der Zwangsarbeit umfaßt zwei grundlegende Elemente: Die Arbeit oder Dienstleistung wird unter Androhung einer Strafe verlangt und sie wird unfreiwillig verrichtet. […] Bei der [angedrohten] Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlustes von Rechten und Privilegien annehmen. […]

[ ………. ]

16. […] Eine Zwangsarbeitssituation wird jedoch durch die Art der Beziehung zwischen einer Person und einem "Arbeitgeber" und nicht durch die Art der verrichteten Tätigkeit bestimmt, wie schwer oder gefährlich die Arbeitsbedingungen auch immer sein mögen. Auch ist die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichem Gesetzgebung [oder ein privates Arrangement oder eine Dispensation die Unrechtmäßigkeit zu dulden] nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um erzwungene Arbeit handelt oder nicht. […] Auch braucht eine Tätigkeit nicht offiziell als "Wirtschaftstätigkeit" anerkannt zu werden, um unter den Begriff "Zwangsarbeit" fallen zu können. So wird ein kindlicher oder erwachsener Bettler [Knecht, Diener oder Putzer], der unter Zwang tätig ist, als Zwangsarbeiter angesehen.

[ ………. ]

Ein universelles Konzept mit innerstaatlichen Abweichungen
29. Ein wesentliches Prinzip, daß Maßnahmen gegen Zwangsarbeit zugrunde liegt, besteht darin, daß diese Praxis als ein schweres Verbrechen behandelt werden muß. Wie in dem ersten einschlägigen Übereinkommen der IAO klar festgestellt wird, ist die illegale Auferlegung von Zwangsarbeit unter Strafe zu stellen, und die Mitglieder, die das Übereinkommen ratifizieren, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden (Artikel 25). […]

30. […] In allen Gesellschaften besteht ein Risiko flagranter Formen von Zwangsarbeit, bei denen sowohl die einzelnen Opfer als auch die einzelnen Täter ermittelt werden können. In solchen Fällen müssen die Täter mit der vollen Härte des Gesetzes als Verbrecher bestraft werden. Die Opfer [von Zwangsarbeit] müssen durch Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Programme unterstützt werden, und sie müssen in den Genuß von geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen kommen und Arbeit mit angemessener Entlohnung erhalten.

[ ………. ]

Und um noch einmal besonders hervor zu heben

@ S. 6 – Box 1.1

Ermittlung von Zwangsarbeit in der Praxis

Fehlende Einwilligung in die (Unfreiwilligkeit der) Arbeit (der "Weg" in die Zwangsarbeit)
● "Sklaven"- oder Schuldknechtschaftsstatus aufgrund von Geburt/Abstammung
● Verschleppung oder Entführung
● Verkauf einer Person an jemand anders
● Inhaftierung am Arbeitsort – in Gefängnis oder in privater Haft
● Psychologischer Zwang, d.h. ein Arbeitsbefehl, verstärkt durch eine glaubwürdige Androhung einer Strafe bei Nichtbefolgung des Befehls
● Herbeigeführte Verschuldung (durch Buchfälschung, überzogene Preise, Wertminderung der erzeugten Güter oder Dienstleistungen, Wucherzinsen usw
● Täuschung oder falsche Versprechungen hinsichtlich der Art und Bedingungen der Arbeit
● Einbehaltung und Nichtzahlung von Löhnen
● Einbehaltung von Ausweisen oder anderen wertvollen persönlichen Sachen

Androhung einer Strafe (das Mittel), um jemanden in Zwangsarbeit zu halten
Tatsächliche oder glaubwürdige Androhung von:
● Körperliche Gewalt gegen den Arbeitnehmer oder Familienangehörige oder enge Mitarbeiter
● Sexuelle Gewalt
● Übernatürlichen Vergeltungsmaßnahmen
● Freiheitsentzug oder sonstiger Inhaftierung
● Finanziellen Strafen
● Denunzierung bei den Behörden (Polizei, Einwanderungsbehörden usw) und Abschiebung
● Entlassung aus der derzeitigen Beschäftigung
● Ausschluss von künftiger Beschäftigung
● Ausschluss aus dem gemeinschaftlichen und sozialen Leben
● Entzug von Rechten oder Privilegen
● Entzug von Nahrung, Unterkunft oder sonstigen Notwendigkeiten
● Versetzung an einen Arbeitsplatz mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen
● Verlust des sozialen Status

Nach diesen von Deutschland (am 13.06.1956) ratifizierten Kriterien dieses völkerrechtlichen Übereinkommens (IAO-Übereinkommen C029), was die damalige Situation institutionalisierter "Ehemaliger Heimkinder" "in ‘Arbeitstherapie’" betrifft, sind die Kirchen, ist der Staat, und ist das Kapital "schuldig", "schuldig", "schuldig", wie angeklagt, ohne jeden Zweifel !

Zusammengestellt und zur Verfügung gestellt von Martin Mitchell in Australien (Karfreitag – 7. April 2007)

Einzig verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: Martin Mitchell in Australien: © 2007.

Darf weiterveröffentlicht und weiterverbreitet werden (mehrfarbig, genau so wie es ist), mit Deiner eigenen Einleitung (wenn Du möchtest) und mit Quellenangabe und Urheberrechtserwähnung !

Martin Mitchell

Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org sowohl wie Betreiber von "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com .
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Beitragvon ricbrunello » Di 10 Apr, 2007 11:17

Für Leute, die den Sozialstaat missbrauchen, ist Pflichtarbeit eine Notwendigkeit.
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Wie wäre es mit dem Existenzminimum?

Beitragvon tuwat » So 22 Apr, 2007 20:10

[quote="ricbrunello"]Für Leute, die den Sozialstaat missbrauchen, ist Pflichtarbeit eine Notwendigkeit.[/quote]

Es wird keine Pflichtarbeit geben, weil das ja nur eine vornehme Umschreibung von Zwangsarbeit ist.

Es ist möglich, die Unterstützung von Leuten, die beschlossen haben, für ihren Lebensunterhalt andere arbeiten zu lassen, auf das wirkliche Existenzminimum herabzusetzen.
Das wäre dann allerdings die Regelunterstützung, für die niemand eine Gegenleistung erbringen muß.
Die Sozialkassen bezahlen dann die Gemeinschaftsunterkunft mit Verpflegung aus der Gemeinschaftsküche und Bekleidung aus den Reserven der Altkleidersammlung.
Restbedarfsdeckung auf Bezugsschein.
Da der Mensch nicht vom Brot allein lebt, gäbe es also ein Unterhaltungsangebot in öffentlichen Fernsehräumen und öffentlichen Raum für sportliche Betätigung.
Mehr bekommt nur, wer eine Arbeit verrichtet, die der zahlenden Öffentlichkeit zugute kommt und wer krank ist, also trotz guten Willens nicht arbeiten kann.

Was sagte der Herr Müntefehring im Vorfeld der Einführung von ALG2:
Glauben Sie mir, es wird niemand Arbeitslosengeld2 beziehen, der nicht auch dafür wird arbeiten müssen.
Bisher hat er das Versprechen nicht eingehalten
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Beitragvon Böser Wolf » Mo 23 Apr, 2007 5:33

Hallo Ehemaliges Heimkind,
ich verstehe das Ziel Deiner Initiative gar nicht so richtig.
Auf der einen Seite gibt es massenhaft unerledigte Arbeit, deren Verrichtung der Gemeinschaft Nutzen bringen würde, die aber keinen "wirtschaftlichen" Ertrag bringt und sich damit dem Markt entzieht.
Auf der anderen Seite gibt es massenhaft Menschen, deren Arbeitskraft der Markt nicht braucht, weil er gesättigt ist, die aber von einer zivilisierten, humanen, solidarischen Gemeinschaft mit versorgt werden müssen.
Wo ist jetzt Dein Problem, wenn die Solidargemeinschaft als Gegenleistung für die Pflicht zur Solidarität eine Pflicht zur gemeinwohldienlichen Arbeit einfordert?
Wenn Du auch das unter dem Begriff Zwangsarbeit laufen lässt, dann bin ich definitiv für Zwangsarbeit!
Böser Wolf
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Beitragvon amgervinus » Do 07 Jun, 2007 21:56

Es muß unbedingt, ein absolutes Verbot für....


Personal und Arbeitsvermittlungs - Agenturen


geben !

Es gibt nichts, was mehr an Sklavenhandel erinnert.

...und sie werden natürlich noch bezahlt..als Händler..

2000.- Euro pro Arbeitslosen. + Gebühr vom Arbeitslohn.
Zuletzt geändert von amgervinus am Do 14 Jun, 2007 13:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Verstoß gegen ein absolutes Verbot der Zwangarbeit.

Beitragvon Ehemaliges Heimkind » Do 14 Jun, 2007 12:08

Hallo Leute.

Ich weiß nicht ob ich es hier mit Deutschen oder Österreichern zu tun habe, obwohl dies für mich persönlich keine Rolle spielt. Ich selbst bin Australier – in 1964, als Teenager ausgewandert von Westdeutschland um der “Zwangsarbeit” in einen der schlimmsten westdeutschen "(Arbeits)Erziehungsanstalten" zu entkommen.

Könnte es jedoch sein, daß Ihr meinen Post nicht eingehend durchgelesen und möglicherweise auch nicht zu Ende gelesen habt, und daß Ihr Euch deshalb nicht bewußt seid worum es hier eigentlich geht?

Es geht hier um “Zwangsarbeit” / “Pflichtarbeit” ( = “forced labour” / “slave labour” ) : “erzwungene Arbeit” sowohl wie meistens gleichzeitig auch “unentlohnte Arbeit”, erzwungen durch Anwendung von Gewalt ( jeder erdenklicher Form von Gewalt! ), so wie man es sich in einer Demokratie garnicht vorstellen kann. Und doch geschah so etwas – beweisbar – jahrzehntelang in Westdeutschland sowie auch in der Republik Österreich und in der Schweiz, ohne daß die Sklavenhalter / Sklavenhändler und Nutznießer dieser Verbrechen jemals dafür zur Rechenschaft gezogen worden sind.

“Zwangsarbeit” / “Pflichtarbeit” ( = “forced labour” / “slave labour” ) ist genau definiert, und diese ist nicht definiert von mir, aber vom Gesetzgeber, definiert als ein “internationales Menschenrechtsgesetz” ( = “international human rights law” ) von Juristen formuliert, von Politikern diskutiert, und von Parlamenten promulgiert, d.h. als Gesetz adoptiert (von vielen, vielen Ländern) – von Deutschland in 1956 und von Österreich in 1960.

Trotzdem aber waren Westdeutschland und auch Österreich zu der Zeit, und für ungefähr zwei weitere Jahrzehnte lang, ununterbrochen, in Verstoß gegen dieses Gesetz und haben – jeweils – Hundertausende von Opfern hinterlassen, Opfer die heute eine Lohnnachzahlung / Entschädigung / Wiedergutmachung sowie entsprechend angepaßte Rentengelder verlangen. Davon rede ich @ Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org .

Und so sah das damals aus: nur einige Beispiele / only a few examles

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... lefeld.jpg

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... gsmoor.jpg

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... Winter.jpg

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... ermany.jpg

Ob es immer noch oder erneut “Zwangsarbeit” / “Pflichtarbeit” in Verstoß gegen dieses weiterhin in Kraft bleibende "internationale Menschenrechtsgesetz" ( = "international human rights law") in Deutschland oder Österreich gibt, heutzutage, weiß ich nicht (denn ich lebe in Australien und meine tägliche Sprache ist Englisch). Das ist eine Sache für die Staatsbürger und Wähler Eurer jeweiligen Länder und für Eure Rechtsverteidiger, die dafür zuständig sind, und Ihr könnt es Euch gefallen lassen, oder auch nicht, das ist Eure Sache.

Ich hoffe nur, daß auch die unter Euch, die sich heute, möglicherweise, für “Zwangsarbeit” / “Pflichtarbeit” – unter den Umständen, wie ich sie auf meiner Webseite beschreibe (und wie sie dort und auch anderswo im Internet bewiesen sind!), und wie sie vom Gesetz als ein "Menschenrechtsverbrechen" ( = "human rights violation" ) definiert werden, einsetzen und diese befürworten, diese nicht so ohne weiteres einführen können, oder sich diese zum Nutzen machen können, wie dies damals der Fall war.

Ich wünsche jedem von Euch alles Gute.

Ehemaliges Heimkind (Jahrgang 1946)
________________________________________________
Die Wahrheit und Wahrhaftigkeit sind etwas sehr schönes!
Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit! Sie bedarf ständiger Wachsamkeit!
The price of freedom is eternal vigilance!
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Beitragvon Eva Nowatschek » Fr 15 Jun, 2007 19:56

Liebes Heimkind

Vorweg möchte ich Dir meinen größten Respekt dafür aussprechen,
dass Du Deine eigenen erlittenen Verbrechen aus Deiner Heimzeit
nicht verschweigst.

Bild

Dass Du damit vielen anderen Betroffenen, die ebenfalls die Hölle kennen lernen mussten, Du damit ermutigst ihr Leid nicht hinunter zu würgen
und daran zu ersticken, sondern sie sich Dir schließen sollen zeigt mir
Deinen extremen Mut zur Wahrheit.

Deine Gegener die Täter der Kinder, gegen die Du seit vielen Jahren erfolgreich ankämpfst, haben einen großen Teil ihrer Allmacht dadurch bereits verloren.

Deswegen danke ich Dir im Namen aller derer, die in den Heimen der beiden Amtskirchen schon Opfer waren und im Namen der Kinder
die noch in akuter Gefahr sind deren Opfer zu werden.

Alle die von der Wahrheit wissen oder erst jetzt informiert werden
haben kein Recht zu schweigen. Ein Schweigen wird von den Tätern
als Freikarte gewertet und wieder werden wehrlose Kinder ihr Freiwild
und deren Opfer.

Hoffentlich geht bald allen die Menschen die noch in die Gruppe
der Zweifler gehören, ein Licht auf,

Bild

dass es für Dich sicher bequemer wäre die Wahrheit die Du
selber erlebt hast, zu verschweigen.

Danke das Du nicht zu denen gehörst die die Wahrheit blos weil sie grausam ist verschweigen.

herzliche Grüße Eva Nowatschek



:idea:
Bitte schont keinen Kindesschänder, den der nützt das ganz sicher in dem aus, dass er sich wieder ein wehrloses Kind krallt, um es sich zu seinem Opfer zu machen.
Für katholische Opfer
und Opfer der kath.Schulbrüder
bin ich hier über meine Mails erreichbar.
eva.nowatschek@chello.at
oder
freie.nachrichten@gmx.at
Eva Nowatschek
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Beitragvon Eva Nowatschek » Fr 22 Jun, 2007 22:39

ricbrunello hat geschrieben:Für Leute, die den Sozialstaat missbrauchen, ist Pflichtarbeit eine Notwendigkeit.


ricbrunello

Erkläre und Dein Posting bitte etwas genauer, damit wir wisssen was Du uns damit zum Thema gesehen, sagen möchtest.

Gruß Eva Nowatschek
Bitte schont keinen Kindesschänder, den der nützt das ganz sicher in dem aus, dass er sich wieder ein wehrloses Kind krallt, um es sich zu seinem Opfer zu machen.
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Wichtige Mitteilung für ehemalige Heimkinder !!!

Beitragvon Ehemaliges Heimkind » Sa 08 Sep, 2007 10:05

[ Hamburg, Freitag den 7. September 2007 ]

[ Diese Mitteilung geht an alle, die bedingungslos an einer "Aufarbeitung des begangenen Unrechts" und an einer "Wiedergutmachung" mitwirken wollen. ]

Die Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans vertreten ehemalige Heimkinder

Im Auftrag ehemaliger Heimkinder verhandelt die Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans [ Hamburg ] gemeinsam mit der Kanzlei Michael Witti [ München ] mit Staat und Kirchen, mit dem Ziel einer globalen Lösung für alle Betroffenen.

In einem ersten Schritt gilt es zunächst eine neutrale Plattform zu schaffen, auf welcher die von uns formulierten Ziele mit allen Beteiligten diskutiert werden können.

Heimgeschädigte die Ansprüche geltend machen wollen bitten wir die anschließende Bekanntgebung zu lesen und sich gegebenenfalls direkt bei den Anwälten Dr. Vehlow & Wilmans zu melden. [ Jeder wird gebeten sachlich zu bleiben und sich auf die angesprochenen Themen zu konzentrieren. ]

Kurzfassung der Zielsetzung durch die Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans und der Kanzlei Michael Witti.

Unsere Ziele haben wir Staat und Kirchen in Themenkomplexen grob wie folgt formuliert:

Themenkomplex I: Historische Aufarbeitung

Unserer Mandantschaft fordert eine offenen Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse. Diese Aufarbeitung sollte zum einen die generellen gesamt-gesellschaftlichen und historischen Fragestellungen, insbesondere auch nach den Ursachen für das geschehene Unrecht erfassen.

Idealerweise sollte das Ergebnis der Aufarbeitung in einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation dargestellt werden. Dies ist für das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Akzeptanz ehemaliger Heimkinder von entscheidender Bedeutung.

Neben der generellen Aufklärungsarbeit ist es erforderlich, den Betroffenen auch individuell vor Ort bei der Aufklärung ihrer Biografie jede denkbare Unterstützung zukommen zu lassen. Hier ist insbesondere ein weitestgehendes Akteneinsichtsrecht erforderlich, welches beinhaltet, dass einschlägige Akten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht vernichtet werden.
Themenkomplex II: Entschädigung

Für unsere Mandantschaft steht es außer Frage, dass sowohl die meist unberechtigte Heimeinweisung als auch der Umgang der Heime mit den Kindern eine Entschädigungslösung erfordern, die unabhängig von der individuellen, zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit ist.

Aufgrund der Vielzahl von Anspruchsgegnern bietet sich eine Fonds- oder Stiftungslösung an, die es der Anspruchgegnerseite überlässt, im Innenverhältnis Beteiligungsquoten zu verhandeln, und die andererseits im Verhältnis zu den Betroffenen eine Gleichbehandlung gleich gelagerter Schicksale durch festzulegende einheitliche Kriterien sicherstellt. Neben den christlichen Kirchen und Heimträgern, sehen wir Bund und Länder in der Hauptverantwortung. Aus unserer Sicht wird sich im Rahmen der Aufarbeitung zeigen, dass weitere Anspruchsgegner einzubeziehen sind. Hier denken wir zunächst an diejenigen Unternehmen und Kommunen, die von den Heimkindern als billige Arbeitskräfte unmittelbar oder mittelbar profitiert haben.

Beweisrechtlich weisen wir bereits jetzt daraufhin, dass aufgrund der ausgedünnten Aktenlage keine höhere Anforderungen als eine Glaubhaftmachung zumutbar ist. Zudem wird durch den Bundesgesetzgeber sicherzustellen sein, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen nach SGB II finden. [ "SGB" bedeutet "Sozialgesetzbuch" ]

Themenkomplex III: Soziale Belange

Neben der Entschädigungsfrage wird auch zu diskutieren sein, wie verschiedene soziale Folgen aufgefangen werden können. Insoweit möchten wir ausdrücklich das Thema der rentenversicherungsrechtlichen Berücksichtigung von Arbeitszeiten im Heim ansprechen. Ein weiteres soziales Problem ist die Traumatisierung vieler Betroffener, zu deren Überwindung häufig professionelle Hilfe erforderlich ist. Der Zugang zu professioneller Hilfe ist einer Vielzahl von Betroffenen aufgrund der diesbezüglich engen Leistungs-Tatbestände der gesetzlichen Krankenversicherungen, und mangelnder eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verschlossen. Insoweit regen wir die Errichtung von Anlaufstellen an, die den Betroffenen kostenlos die erforderliche Hilfe gewähren. Auch diesbezüglich ist die Einbeziehung des Bundes natürlich unabdingbar.

Diese reduzierte Fassung enthält Kernsätze unserer Forderungen.

Die Anwälte führen jedoch keine Einzelklagen auf OEG [ d.h. nach dem Opferentschädigungsgesetz ], vor den Sozialgerichten wegen Renten oder Schadensersatzklagen vor den Landgerichten.

Ehemalige Heimkinder können sich mit einer Beschreibung ihrer Erlebnisse direkt bei den Anwälten melden.

Dr. Vehlow & Wilmans
Rechtsanwälte
Sierichstrasse 32
22301 Hamburg
Tel. + 49 (0) 40 65055178
Fax. +49 (0) 40 65055180
Email: vehlow.wilmans@web.de
[ Ansprechspartner: Gerrit Wilmans ]
[ Webseite: http://www.vehlow-wilmans.de/index.php?web=1 ]

[ Von den Anwälten unabhängige Veröffentlichung, bzw. Weiterveröffentlichung dieser Bekanntgebung in diesem Beitrag ]

Beitrag getätigt von Martin Mitchell in Australien, Betreiber der unabhängigen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org – ausschließlich eine nichtkommerzielle, ehrenamtlich von einem 61-jährigen (am 28.07.1946 in West-Berlin geborenen) "Ehemaligen Heimkind" betriebene Heimerziehungsforschung.s-, Geschichtsaufarbeitung.s-, Aufklärung.s- und Hilfeleistung.s- Webseite ist und wertvolle Öffentlichkeitsarbeit leistet – die über jede der folgenden Domain-Namen aufrufbar ist: www.heimkinder-ueberlebende.org / www.heimkinder-ueberlebende.info / www.care-leavers-survivors.org / www.care-leavers-survivors.info / www.care-leavers-survivors.net / www.diakoniefreistatt.de.vu / www.freistatt.de.vu / www.heimkinder.eu / www.heimkinder-community.eu / www.ex-heimkinder.eu ; und dazu gehören auch der "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und der "Heimkinderopfer2 Blog" @ www.heimkinderopfer2.blogspot.com .
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Beitragvon Geheim2010 » Mo 10 Sep, 2007 7:42

ricbrunello hat geschrieben:Für Leute, die den Sozialstaat missbrauchen, ist Pflichtarbeit eine Notwendigkeit.

Ich sage das mal anders: Wenn es Gesetze gibt die auch solche, hiergenannten Pflichtarbeiten VERBIETEN, dann sollten auch der Staat sich daran halten.
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